Formulare ...
... für Pfarrerinnen und Pfarrer sowie angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Ev.-Luth. Kirchenbezirk Pirna, für die die Superintendentin die Dienstaufsicht darstellt.
Formulare für Pfarrerinnen und Pfarrer
Pfarrerinnen und Pfarrer, die Urlaub oder eine andere Ortsabwesenheit planen, nutzen die folgenden Formulare zur Mitteilung an die Superintendentur.
Urlaub ist spätestens 14 Tage vor Urlaubsbeginn zu beantragen.
Antrag auf Urlaub (Resturlaub und Urlaub jeweils separat):
https://forms.churchdesk.com/f/Z6RauMQzaz
Mitteilung aller anderen Zeiten der Ortsabwesenheit: https://forms.churchdesk.com/f/DjYG_fM29W
Vertretungen sind möglichst frühzeitig abzusprechen und mit dem Formular „Checkliste bei Abwesenheit vom Dienst“ vor der jeweiligen Abwesenheit mitzuteilen:
https://forms.churchdesk.com/f/LS9W3Ox5xO
Die Genehmigung des Urlaubs bzw. die Rückmeldung zur Ortsabwesenheit erfolgt jeweils per E-Mail.
Formulare für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Ev.-Luth. Kirchenbezirk Pirna (Dienstaufsicht durch die Superintendentin)
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Urlaub oder eine andere Ortsabwesenheit planen, nutzen die folgenden Formulare zur Mitteilung an die Superintendentur.
Urlaub ist spätestens 14 Tage vor Urlaubsbeginn zu beantragen.
Antrag auf Urlaub (Resturlaub und Urlaub jeweils separat):
https://forms.churchdesk.com/f/1JXdEpWG2_
Mitteilung aller anderen Zeiten der Ortsabwesenheit:
https://forms.churchdesk.com/f/opLAxf3Dgc
Die Genehmigung des Urlaubs bzw. die Rückmeldung zur Ortsabwesenheit erfolgt jeweils per E-Mail.
Formulare für die Meldung einer Arbeitsunfähigkeit
Dies befrifft ausschließlich Pfarrerinnen und Pfarrer sowie angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Ev.-Luth. Kirchenbezirk Pirna, für die die Superintendentin die Dienstaufsicht darstellt.
Für den Fall, dass eine Ausfertigung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber in Papierform vorliegt, ist diese schnellstmöglich an die Superintendentur zu senden.
Anderenfalls ist das Formular https://intranet.evlks.de/anliegen/zentralstelle-fuer-gehaltsabrechnung-zgast/formulare/
unter "elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)"
auszufüllen und per E-Mail an die Superintendentur zu senden.
Hierbei ist folgendes zu beachten:
- Die exakte Übereinstimmung der Dauer der Arbeitsunfähigkeit mit Angaben auf der Ausfertigung für Versicherte ist zu beachten.
- Bitte nutzen Sie für die eAU Meldungen ausschließlich das digitale Formular
der ZGAST. - Bei Krankenhausaufenthalt muss die Liegebescheinigung ebenfalls übermittelt werden.
- Bei Arbeitsunfähigkeit wegen Pflege des Kindes muss der Kindkrankschein
um die Angabe des betreffenden Mitarbeitenden ergänzt werden.