Kirchenbezirksvorstand (KBV)

 

Dem Kirchenbezirksvorstand obliegen die laufende Verwaltung und die rechtliche Vertretung des Kirchenbezirkes. Er nimmt die Aufgaben der Kirchenbezirkssynode (KBS) wahr, wenn diese nicht versammelt ist. Er ist der KBS für seine Tätigkeit rechenschaftspflichtig.

Der Kirchenbezirksvorstand hat folgende Aufgaben:

  • Vorlage des Haushaltplanes und die Legung der Jahresrechnung des Kirchenbezirks,
  • Einstellung von Mitarbeitern des Kirchenbezirkes
  • Verwaltung der laufenden finanziellen Mittel und des Vermögens
  • Verwaltung von Einrichtungen des Kirchenbezirkes

Zum Kirchenbezirksvorstand gehören die Superintendentin und der Leiter des Regionalkirchenamtes, die Vorsitzende der Bezirkssynode und sechs Mitglieder der Kirchenbezirkssynode sowie 4 Vertreter*innen.

Der Kirchenbezirksvorstand wird für eine Amtszeit von 6 Jahren gewählt. Bei seiner ersten Sitzung wählt er sich einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Der Kirchenbezirksvorstand tritt in aller Regel sechs- bis siebenmal im Jahr zu einer Sitzung zusammen. Diese ist nicht öffentlich.

Im Kirchenbezirk Pirna gehören Personen verschiedener Alters- und Berufsgruppen dem Kirchenbezirksvorstand an.

Die Bezirkskatechetin, die Schulbeauftragte, der Kirchenmusikdirektor, der Jugendwart und der Jugendpfarrer sind in beiden Gremien als Gäste anwesend.